Beratung und Hilfe
Jeder sexuelle Angriff stellt für Frauen eine schwere Persönlichkeitsverletzung dar und löst eine emotionale Krise aus. Oft fühlen Frauen und Mädchen sich dann beschmutzt; manche entwickeln eine gestörte Beziehung zu ihrem eigenen Körper: Sehr oft besteht auch der Wunsch, so weiter zu leben, als wäre nichts geschehen.
Jede Reaktion nach einer Tat ist normal – ob gelähmt, ganz ruhig, ob mit Angst oder Wut, Trauer, Ohnmachtsgefühl oder anders... es gibt keine Standardreaktion.
Darum ist jede Ihrer Reaktionen angemessen und richtig, egal, was Ihre Umgebung auch dazu sagen mag.
Mögliche Beweismittel sichern
Direkt nach einer Vergewaltigung ist es schwer, die Entscheidung über eine Strafanzeige und den Gang zur Polizei zu treffen. Dies ist auch nicht nötig. Aber es wäre gut, wenn Frauen und Mädchen trotz der akuten Belastung dabei helfen, Beweismittel zu sichern. Dazu gehört auch, sich rasch ärztlich untersuchen zu lassen.
Die Spuren und Beweise sichern zu lassen, geht in der StädteRegion Aachen (und einigen anderen Städten und Regionen in NRW) sogar anonym.
Damit können die Betroffenen sicher stellen, dass wichtige Spuren nicht verloren gegangen sind, wenn sie sich später zu weiteren Schritten entschließen.
Was zu tun ist, wissen die Krankenhäuser und auch niedergelassene Gynäkologinnen und Frauenärzte in der Region.
Hier die wichtigsten Punkte:
- Zerrissene oder verschmutzte Kleidungs- oder Wäschestücke sollten Sie deshalb aufbewahren - nur in Papier und auf keinen Fall jedoch in einer Plastiktüte.
- Lassen Sie sich so bald wie möglich von einer Ärztin oder einem Arzt Ihres Vertrauens untersuchen und Angaben zu Ihren Verletzungen und auch Ihrer psychischen Verfassung dokumentieren. Wichtig sind z.B. alle, auch kleinere Verletzungen und schmerzhafte Stellen oder auch Spermien (nachweisbar bis zu 48 Stunden). Sollten Sie den Verdacht haben, im Zusammenhang mit der Tat mit K.O.-Tropfen betäubt worden zu sein, sollte eine Arzt schnellstmöglich eine Blut- und Urinprobe sicher stellen (innerhalb von 6 bis 10 Stunden).
- Es ist hilfreich, wenn Sie sich ein Gedächtnisprotokoll vom Tatablauf mit allen Einzelheiten machen, an die Sie sich erinnern.
Anzeigenerstattung
- Anzeige können Sie bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten.
- Ist einmal Anzeige erstattet, besteht keine Möglichkeit mehr, diese zurückzunehmen. Denn die Polizei und Staatsanwaltschaft müssen sogenannte Sexualstraftaten auf jeden Fall verfolgen, sobald sie davon erfahren.
- Wenn Sie sich zur Anzeige entschlossen haben, erstatten Sie diese möglichst bald. Aber auch zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Anzeige noch möglich.
Gespräche und Beratung – auch anonym!
02.12.2011
Gruppenangebot 2012
„Die eigene Kraft nutzen – Stabilisierung nach sexueller Gewalt“
Stabilisierungsgruppe für Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben
Ab sofort können sich Frauen und Mädchen aus der StädteRegion Aachen im Frauennotruf melden, die in ihrer Kindheit sexualisierte Gewalt erfahren haben. [...]
25.04.2011
Telefonische Beratung für Frauen ab 60 Jahre
Speziell für ältere Frauen ab 60 Jahre bieten wir donnerstags von 13 bis 15 Uhr telefonische Beratung zu allen Fragen an, die mit sexueller Gewalt zu tun [...]
25.04.2011
Wichtige Hinweise, wenn Sie Opfer geworden sind
Wenn Sie in einer akuten Bedrohungssituation telefonieren können, wählen Sie die Notrufnummer 110. Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen [...]
24.04.2011
Verdacht auf K.O.-Tropfen? Was tun?
Da die Substanzen meist unbekannt sind, spielt die Zeit für die Nachweisbarkeit eine entscheidende Rolle. [...]

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